Erklärung zur Barrierefreiheit
Landkreis Wesermarsch (Demo – erfundene Angaben) ist bemüht, dieses Berichts- und Lernsystem barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind die Vorschriften des Landesrechts (Niedersachsen), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen umgesetzt ist.
Diese Erklärung gilt für die Anwendung unter https://cirs-demo.rdwema.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anwendung ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 bzw. der europäischen Norm EN 301 549 (auf Grundlage der WCAG 2.1, Stufe AA) teilweise vereinbar.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung des Herstellers der Software (Stand 26.09.2026) und des Betreibers (Stand 26.09.2026). Ein Test durch eine unabhängige Prüfstelle liegt nicht vor.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach derzeitigem Stand sind folgende Inhalte nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Hat die Einrichtung eigene Farben gewählt, passt die Anwendung Nebentexte, Rahmen und Schrift auf Knöpfen automatisch an ausreichende Kontraste an. Die gewählte Haupt- und Textfarbe bleibt jedoch unverändert und kann zu wenig Kontrast haben.
- Formulare zum Melden und im Briefkasten gelten 12 Stunden. Danach muss man erneut absenden; die Eingaben bleiben erhalten, eine Warnung vorab gibt es nicht.
- Die Seiten wurden nicht mit Screenreadern, Sprachsteuerung oder Vergrößerungssoftware getestet. Ob Texte bei vergrößerten Zeilen- und Buchstabenabständen vollständig lesbar bleiben, ist nicht geprüft.
- Die Rechtstexte pflegt die Einrichtung selbst; ihre Gliederung mit Überschriften ist nur so gut wie der gepflegte Text.
- Der angemeldete Bereich für Beschäftigte (Fallbearbeitung, Auswertung, Verwaltung) ist nicht vollständig nach den WCAG geprüft.
- Es gibt keine Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
Die Einschränkungen beruhen auf dem derzeitigen Entwicklungsstand der Software. Benötigen Sie Inhalte in einer anderen, für Sie zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Stelle.
Das Meldeformular, der anonyme Briefkasten und die Informationsseiten kommen ohne JavaScript aus und lassen sich mit der Tastatur bedienen. Sie haben einen Link „Zum Inhalt springen“, kündigen Fehler und Hinweise für Screenreader an und lassen sich bei 320 Bildpunkten Breite ohne seitliches Scrollen lesen. Die mitgelieferten Farben erreichen die Kontraste der WCAG 2.1, Stufe AA.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.09.2026 erstellt und zuletzt am 26.09.2026 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 00000 000000
E-Mail: info@landkreis-demo.example
Bitte schreiben Sie dorthin keine CIRS-Meldung: Eine E-Mail ist nicht anonym.
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Erhalten Sie auf Ihre Rückmeldung keine oder keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden:
Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Niedersachsen